Datenschutzerklärung
Was RIVELLO verarbeitet – und was nicht
1. Wer verantwortlich ist
Gonsoft Labs
Inhaber: Darius Gonschior
Herzogstraße 27
41468 Neuss
E-Mail: support@gonsoft-labs.de
Telefon: +49 151 56109742
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt. Die Schwellen des § 38 BDSG werden nicht erreicht: Gonsoft Labs ist ein Einzelunternehmen, es sind nicht mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, und es findet weder eine Verarbeitung statt, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordert, noch eine geschäftsmäßige Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung.
2. Das Wichtigste zuerst
RIVELLO rechnet auf Ihrem Gerät. Was der Server bekommt, ist Ihr Lernstand — damit Sie ihn auf Handy und Rechner wiederfinden und damit die Kinder in Ihrem Haushalt auf ihren eigenen Geräten lernen können.
- Was Sie in den Aufgaben schreiben und sprechen, verlässt Ihr Gerät nicht. Schreibaufgaben werden auf dem Gerät bewertet. Sprechaufgaben nehmen Ihre Stimme auf, damit Sie sich selbst anhören können — die Aufnahme bleibt im Arbeitsspeicher und ist beim Verlassen der Übung weg. Die einzige Ausnahme ist ein Text, den Sie selbst abschicken: eine Fehlermeldung (Abschnitt 3.10).
- Es gibt keine Spracherkennung. Bewusst nicht: Die Spracherkennung der Browser schickt die Aufnahme an einen Dienst des Herstellers. Bei Kinderstimmen halten wir das für nicht vertretbar.
- In der App selbst — nach der Anmeldung — gibt es keine Werbung, kein Tracking und keine Analyse-Dienste; wir binden dort keine Werbewerkzeuge ein. Stürzt ein Programmteil ab, schickt die App einen technischen Fehlerbericht ohne Bezug zu einer Person an unseren Server (Abschnitt 3.10a). Wir bewerben RIVELLO aber bei Google. Ob eine Anzeige zu einer Installation oder einem Kauf der Android-App geführt hat, misst Google über Google Play (Abschnitt 3.13). Auf den Seiten vor der Anmeldung setzen wir, nur mit Ihrer Einwilligung, ein Werbe-Tracking-Werkzeug von TikTok ein, um zu messen, welche Werbeanzeigen wirken (Abschnitt 3.11). Außerdem zählen wir auf der Anmeldeseite, wie oft sie aufgerufen und wie oft ein Konto angelegt wird — getrennt nach Herkunft, ohne Cookies und ohne Bezug zu Ihrer Person (Abschnitt 3.12). Haben Sie dem TikTok-Werkzeug zugestimmt und kaufen später in der Webfassung, melden wir diesen Kauf von unserem Server aus an TikTok (Abschnitt 3.11) — das ist die einzige Stelle, an der eine Einwilligung aus der Zeit vor der Anmeldung nachwirkt.
- Die vorgelesenen Sätze liegen als fertige Tondateien bei. Beim Lernen geht dafür kein Zeichen ins Netz.
- Über ein Kind speichern wir keinen Namen, keine Adresse, kein Geburtsdatum und keine E-Mail-Adresse. Ein Spitzname genügt.
- Jede erwachsene Person hat ein eigenes Konto — auch wenn sie sich die gekauften Plätze mit dem Haushalt teilt. Die anderen sehen davon nur Anzeigename, Punkte und Serie, und auch das nur, solange man es nicht abschaltet (Abschnitt 3.2a).
3. Welche Daten wir verarbeiten
3.1 Konto
Beim Anlegen eines Kontos: E-Mail-Adresse und Passwort.
Das Passwort wird nie im Klartext gespeichert. Die Anmeldung läuft über Supabase Auth; dort wird das Passwort mit einem anerkannten Verfahren unkenntlich gemacht, und wir selbst sehen es zu keinem Zeitpunkt.
Die E-Mail-Adresse muss bestätigt werden, bevor die erste Anmeldung möglich ist. Das ist nicht nur Sorgfalt: An genau diese Adresse geht die Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB.
Jede erwachsene Person hat ihr eigenes Konto. Auch wer sich die gekauften Plätze mit anderen teilt (Abschnitt 3.2a), meldet sich mit eigener Adresse und eigenem Passwort an. Niemand sieht das Passwort eines anderen, und niemand kann das Konto eines anderen löschen.
Zweck: Anmeldung, Zuordnung Ihres Lernstands, Vertragsabwicklung.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Vertrags). Es gibt einen einmaligen Kauf, kein Abonnement. Nach der Anmeldung ist je Bereich ein Kapitel frei; alles Weitere schaltet der Kauf frei. Damit ist die Verarbeitung der Kontodaten Vertragserfüllung und stützt sich nicht auf Einwilligung. Für ein Konto, das einem Haushaltsverbund beitritt, ohne selbst gekauft zu haben, ist der unentgeltliche Nutzungsvertrag über dieses Konto die Grundlage.
Dauer: bis Sie das Konto löschen.
3.2 Lernziele
Je Konto können mehrere Lernende angelegt werden — wir nennen sie Lernziele. Gespeichert werden Spitzname, Emoji, Farbe, gewählter Kurs und die vom Kontoinhaber angegebene Rolle (Kind, jugendlich, erwachsen).
Wir fragen nicht nach Klarnamen, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht oder Klassenstufe. Wo in den Übungstexten ein Name vorkommt, wird der Spitzname eingesetzt.
Die Rollenangabe ist eine Erklärung des Kontoinhabers, keine Altersprüfung (Abschnitt 7). Sie steuert die Ansprache und das Kursangebot, sonst nichts.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Dauer: bis das Lernziel oder das Konto gelöscht wird.
3.2a Haushaltsverbund und Familienansicht
Mehrere Konten eines Haushalts können sich zu einem Haushaltsverbund zusammenschließen, um sich die gekauften Plätze zu teilen. Gespeichert wird dafür, welches Konto zu welchem Haushalt gehört, seit wann, und ob es in der Familienansicht der anderen erscheinen möchte. Von einer Einladung wird nur eine Prüfsumme des Codes gespeichert, nie der Code selbst.
Das ist die einzige Stelle, an der RIVELLO Daten einer Person einer anderen zeigt. Sie ist deshalb eng begrenzt:
- Sichtbar werden ausschließlich Anzeigename, Emoji, Farbe, Kursart, Punktestand und Lerntage-Serie.
- Nicht sichtbar werden: abgeschlossene Kapitel, Tagesfortschritt, Abzeichen, Lernminuten, Wiederholungen, Einstellungen und die E-Mail-Adresse.
- Lernziele von Kindern und Jugendlichen erscheinen dort nicht — die Familienansicht ist ein Anreiz unter Erwachsenen, keine Aufsicht über Minderjährige. Ihre Daten bleiben im Konto der sorgeberechtigten Person. Nur die Inhaberin oder der Inhaber sieht, dass ein Konto mit solchen Lernzielen zum Haushalt gehört — ohne Spitzname, Punkte oder Fortschritt —, weil sie oder er die Plätze verwaltet.
- Auch die Inhaberin oder der Inhaber des Haushaltsverbunds sieht keine weiteren Lerndaten als die anderen.
- Jede Person kann sich abschalten — in der App unter Einstellungen → Haushalt. Die Voreinstellung ist „sichtbar". Wer sich abschaltet, sieht die anderen weiterhin unverändert. Die Inhaberin oder der Inhaber sieht dann nur noch, dass ein weiteres Konto zum Haushalt gehört — ohne Anzeigename, Punkte und Serie —, damit die Mitgliedschaft verwaltet und beendet werden kann. Dasselbe gilt für ein Mitgliedskonto, das noch kein Lernziel angelegt hat.
Die Begrenzung steht im Server, nicht in der Oberfläche: Was der Server nicht herausgibt, kann keine Ansicht zeigen.
Zweck: gemeinsame Nutzung der gekauften Plätze; gegenseitige Motivation in der Familienansicht.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Zuordnung zum Haushalt (ohne sie ließen sich die gekauften Plätze nicht teilen); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die Familienansicht, mit dem Interesse an einem gemeinsamen Lernanreiz im Haushalt und der jederzeitigen Abschaltmöglichkeit als Ausgleich. Eine Einwilligung ist dafür nicht erforderlich; Sie können der Familienansicht jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Abschnitt 8).
Dauer: bis zum Austritt, bis zur Beendigung durch die Inhaberin oder den Inhaber, oder bis eines der beteiligten Konten gelöscht wird. Eine Einladung verfällt nach sieben Tagen; abgelaufene Einladungen werden am Tag darauf entfernt, eingelöste nach 30 Tagen. Fehlgeschlagene Versuche, einen Einladungscode einzulösen, zählen wir gegen das Durchprobieren und löschen sie nach einem Tag.
3.3 Lernstand
Punkte, Serie, abgeschlossene Kapitel, offene Wiederholungen, Abzeichen, angefangene Abschnitte, Lernminuten, Einstellungen wie Ton und Sprechtempo sowie ein Tagesprotokoll mit richtigen und falschen Antworten, Minuten und Kapiteln.
Der Lernstand wird zwischen Ihren Geräten abgeglichen. Dabei wird aus beiden Ständen jeweils das Weitergekommene übernommen — es wird nichts überschrieben.
Zweck: Fortschritt anzeigen, Wiederholungen zum richtigen Zeitpunkt vorlegen, Geräte abgleichen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Dauer: Das Tagesprotokoll umfasst die letzten 180 Tage; Älteres wird automatisch verworfen. Der übrige Lernstand bleibt, bis Sie ihn zurücksetzen oder das Konto löschen.
3.4 Geräte von Kindern
Damit ein Kind auf einem eigenen Gerät lernen kann, erzeugt der Kontoinhaber in der App einen achtstelligen Kopplungscode. Das Kind gibt ihn auf seinem Gerät ein — oder öffnet einen Link, der denselben Code enthält — und kommt damit in den Kindermodus.
Dabei entstehen:
| Was | Inhalt |
|---|---|
| Kopplungscode | nur unkenntlich gemacht, nie im Klartext; gültig 15 Minuten, einmal verwendbar |
| Gerätekennung | eine zufällige Kennung des Kindergeräts. Sie sagt nichts über das Kind aus |
| Kopplungszeitpunkt, letzte Nutzung | damit der Kontoinhaber die Geräte verwalten kann |
| gezählte Fehlversuche | gegen das Durchprobieren von Codes |
Das Kindergerät bekommt keinen Zugang zum Konto. Es sieht genau ein Lernziel und dessen Lernstand. Kauf, Preise, Kontoeinstellungen, die Lernziele der Geschwister, die Auskunft und die Kontolöschung sind für es nicht erreichbar — und zwar nicht, weil sie ausgeblendet wären, sondern weil der Server sie ihm nicht herausgibt.
Der Kontoinhaber sieht die gekoppelten Geräte und kann jedes einzeln trennen. Nach dem Trennen hat das Gerät sofort keinen Zugriff mehr. Je Lernziel sind höchstens drei Geräte gleichzeitig gekoppelt.
Zweck: Zugang des Kindes zu seinem eigenen Lernziel, ohne ihm die Zugangsdaten des Kontos zu geben.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Dauer: bis zur Trennung oder zur Löschung des Kontos. Nicht eingelöste Codes werden täglich entfernt.
3.5 Kauf
Es gibt zwei Kaufwege, und sie unterscheiden sich:
In der Android-App wird über Google Play gekauft; die Zahlung wickelt Google ab. In der Webfassung wird über Stripe gekauft; dort geben Sie Zahlungsdaten und Rechnungsanschrift im Bezahlfenster von Stripe ein.
In beiden Fällen gilt: wir erhalten keine Zahlungsdaten — keine Kartennummer, keine Bankverbindung.
Bei uns entsteht zum Kauf:
| Was | Wofür |
|---|---|
| Kennung des Kaufs bei Google bzw. der Kassensitzung bei Stripe | Prüfung, ob wirklich bezahlt wurde |
| gekauftes Produkt und Zahl der Plätze | Freischaltung |
| Betrag und Währung | Rechnung und Nachweis |
| Land der Rechnungsanschrift | umsatzsteuerliche Einordnung |
| fortlaufende Rechnungsnummer | Rechnungsstellung |
| Status (geprüft, erstattet, widerrufen) | Rücknahme bei Erstattung |
| Zeitpunkt der Prüfung und des Rechnungsversands | Nachweis |
Von der Rechnungsanschrift speichern wir nur das Land. Die vollständige Anschrift legen wir nirgends ab: sie wird für die Rechnung einmalig von Stripe an unseren Mailversand durchgereicht und danach nicht gespeichert.
Die Freischaltung setzt ausschließlich unser Server, nachdem er den Kauf bei Google geprüft bzw. die von Stripe unterschriebene Zahlungsmeldung überprüft hat. Die App kann sie nicht selbst setzen.
Nach dem Kauf erhalten Sie die Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB, zugleich Ihre Rechnung, an die im Bezahlvorgang angegebene E-Mail-Adresse. Versendet wird sie über unser eigenes Postfach bei Strato; ein zusätzlicher Maildienst ist dafür nicht eingeschaltet.
Zusätzlich halten wir zwei Erklärungen fest, die Sie vor dem Kauf getrennt abgeben: die Zustimmung, dass wir sofort mit der Bereitstellung beginnen, und die Kenntnis, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Ebenso halten wir Ihre Bestätigung fest, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben (Abschnitt 6a). Gespeichert werden jeweils Zeitpunkt und die Fassung der angezeigten Texte — ohne diesen Nachweis wäre die Widerrufsbelehrung eine bloße Behauptung.
Haben Sie vor der Anmeldung dem TikTok-Werkzeug zugestimmt (Abschnitt 3.11), vermerken wir beim Kauf in der Webfassung diese Einwilligung und die beiden technischen TikTok-Kennungen Ihres Browsers, damit wir den Kauf melden können, sowie den Zeitpunkt der Meldung. Ohne Einwilligung wird nichts davon gespeichert.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die Nachweise.
Dauer: Ihr Kauf bleibt am Konto, solange das Konto besteht. Löschen Sie das Konto, wird der Buchungssatz davon getrennt weiter aufbewahrt, weil uns das Steuerrecht dazu verpflichtet (§ 147 AO; Art. 17 Abs. 3 lit. b und lit. e DSGVO). Aufbewahrt werden dabei nur Rechnungsnummer, Datum, Produkt, Betrag, Währung, Land und die Zahlungskennung des Zahlungsdienstleisters, dazu die Erklärungen zum Widerrufsrecht. Nicht aufbewahrt werden Name, E-Mail-Adresse, Anschrift und sämtliche Lerndaten — die werden mit dem Konto gelöscht.
Der Buchungssatz wird acht Jahre aufbewahrt, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist (§ 147 Abs. 3 AO, § 14b Abs. 1 UStG). Danach wird er gelöscht.
Wir selbst können den aufbewahrten Satz keiner Person mehr zuordnen. Über den Zahlungsdienstleister bleibt eine Zuordnung technisch möglich, solange dieser die Zahlung seinerseits vorhält.
3.6 Speicher auf Ihrem Gerät
RIVELLO legt auf Ihrem Gerät ab:
| Schlüssel | Inhalt |
|---|---|
ec.profiles | Ihre Lernziele |
ec.progress.<Lernziel> | der Lernstand |
ec.lastProfile | zuletzt benutztes Lernziel |
ec.konto | Kennung des angemeldeten Kontos — damit beim Kontowechsel keine fremden Lernstände auf dem Gerät bleiben |
ec.theme, ec.ansicht | hell oder dunkel; Darstellung |
ec.wegweiser | ob die Einführung schon gezeigt wurde |
ec.meldungen | Fehlermeldungen, die noch nicht abgeschickt werden konnten |
dl_bild | welches Startbild zuletzt zu sehen war |
rivello.sitzung | die Anmeldung (Abschnitt 3.7) |
rivello.geraet | nur auf einem gekoppelten Kindergerät: dessen zufällige Kennung (Abschnitt 3.4) |
rivello.einladung | ein Einladungscode, den Sie geöffnet haben, bis Sie beigetreten sind, höchstens 24 Stunden |
rivello.play.verbucht | nur in der Android-App: Käufe, deren Bestätigung an unseren Server noch aussteht |
rivello.android-app | nur in der Android-App, nur für die laufende Sitzung: dass die Seite in der App läuft |
rivello-notstart | ob ein Neustart der App nach einem Fehler schon versucht wurde |
rivello_einwilligung | Ihre Entscheidung zum TikTok-Werkzeug (Abschnitt 3.11) |
rivello_tiktok | nur mit Einwilligung: die Kennung der angeklickten Anzeige |
Dazu ein Zwischenspeicher mit den Programmdateien, Kursinhalten und den Tondateien, damit die App ohne Verbindung funktioniert.
Mit Ausnahme von rivello_tiktok ist das technisch erforderlich im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; eine Einwilligung ist dafür nicht nötig. rivello_tiktok und die Cookies des TikTok-Werkzeugs entstehen nur mit Ihrer Einwilligung (Abschnitt 3.11) und werden beim Widerruf entfernt. Sie können alles über die Einstellungen Ihres Geräts löschen.
3.7 Anmeldung
Die Anmeldung wird über Supabase Auth geführt. Auf Ihrem Gerät liegen ein Zugangsschlüssel und ein Erneuerungsschlüssel.
Der Zugangsschlüssel ist eine Stunde gültig und wird danach im Hintergrund erneuert. Solange Sie RIVELLO benutzen, bleiben Sie angemeldet; ein festes Enddatum hat die Anmeldung nicht.
Nach 90 Tagen ohne Nutzung endet die Anmeldung und muss neu erfolgen. Ein Gerät, das verloren geht oder weitergegeben wird, bleibt damit nicht dauerhaft angemeldet. Für ein gekoppeltes Kindergerät heißt das: Wird es drei Monate nicht benutzt, verbindet der Kontoinhaber es mit einem neuen Kopplungscode erneut.
Sie können sich jederzeit abmelden oder den Speicher des Geräts leeren; danach sind beide Schlüssel ungültig.
Wird ein Erneuerungsschlüssel ein zweites Mal verwendet — ein Zeichen dafür, dass er in fremde Hände geraten ist —, werden alle Schlüssel dieser Anmeldung sofort ungültig. Eine kurze Nachfrist von zehn Sekunden fängt dabei den Fall ab, dass zwei Aufrufe der App gleichzeitig erneuern.
3.8 Protokolle
Beim Aufruf der App und beim Abgleich fallen technische Protokolle an: Zeitpunkt, angefragte Adresse, Statuscode und die IP-Adresse, weil ohne sie kein Server arbeitet — beim Webhoster ebenso wie bei Supabase (Abschnitt 5). Bei der Anmeldung protokolliert Supabase zusätzlich, welches Konto sich wann angemeldet hat.
Zweck: Betrieb, Fehlersuche, Abwehr von Missbrauch.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — Interesse an einem funktionierenden, sicheren Dienst.
Dauer: Es handelt sich um mehrere, voneinander unabhängige Protokollarten; eine einzelne Zahl für alle gäbe es nicht.
- Projektprotokolle bei Supabase (Datenbank, Schnittstelle, Anmeldung, Serverfunktionen): Im von uns gebuchten Tarif Pro sind sie 7 Tage einsehbar; danach stehen sie uns nicht mehr zur Verfügung. Die Dauer hängt am Tarif (Free 1 Tag, Pro 7 Tage, Team 28 Tage, Enterprise 90 Tage).
- Tägliche Sicherungen der Datenbank bei Supabase: im Tarif Pro 7 Tage. Eine Sicherung ist kein Protokoll, wird hier aber genannt, weil auch sie Ihre Daten enthält.
- Protokolle des Webhosters (Auslieferung der Seiten, Versand der Bestätigungsmail): Die IP-Adressen in den Server-Protokollen werden nach Auskunft von Strato höchstens 7 Tage gespeichert. Die IP-Adresse ist darin die einzige Angabe, die auf eine Person zurückführt.
Ungenutzte Konten. Ein Konto, das zwei Jahre nicht genutzt wurde, löschen wir. Als Nutzung zählt jede Anmeldung, jede Sitzung der App, jeder Abgleich des Lernstands — auch auf einem gekoppelten Kindergerät — und bei der Inhaberin oder dem Inhaber eines Haushaltsverbunds außerdem die Nutzung durch ein Mitglied des Haushalts. Mindestens 30 Tage vorher schicken wir eine Vorwarnung an die Konto-Adresse; gespeichert wird dazu, wann sie verschickt wurde. Wer sich danach anmeldet, behält das Konto, und die Vorwarnung wird verworfen. Ohne verschickte Vorwarnung löschen wir nicht. Die Löschung umfasst dasselbe wie eine Löschung durch Sie selbst (Abschnitt 8); der Buchungssatz zu einem Kauf bleibt nach Abschnitt 3.5 erhalten.
3.9 Mikrofon
Nur, wenn Sie eine Sprechaufgabe starten und die Freigabe erteilen. Die Aufnahme bleibt im Arbeitsspeicher, wird nicht gespeichert und nicht übertragen. Beim Verlassen der Übung wird sie verworfen und der Zugriff auf das Mikrofon beendet.
3.10 Fehlermeldungen
In der App ist bei jeder Lernkarte und jeder Aufgabe ein Knopf „Fehler melden". Wenn Sie ihn benutzen, übertragen wir: den Kurs, das Kapitel, die Stelle innerhalb des Kapitels, den beanstandeten Satz mit seiner deutschen Entsprechung, den gewählten Grund und Ihren freien Text.
Wir speichern nicht, wer gemeldet hat. Die Meldung wird keinem Konto und keinem Lernziel zugeordnet; Ihr Lernstand geht nicht mit. Das heißt auch: Wir können auf eine Meldung nicht antworten, und wir können sie Ihnen später nicht als „Ihre Daten" herausgeben — sie ist keine.
Was Sie in das freie Textfeld schreiben, steht so in der Meldung. Bitte schreiben Sie dort nichts über sich oder andere Personen.
Zweck: Fehler in den Lerninhalten finden und beheben.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — die Inhalte schulden wir Ihnen mangelfrei; ohne Rückmeldungen können wir das nicht halten.
Dauer: bis der gemeldete Punkt abgearbeitet ist.
3.10a Technische Fehlerberichte
Schlägt in der App ein Programmteil fehl, schickt die App automatisch einen technischen Fehlerbericht an unseren Server bei Supabase (Abschnitt 5). Er enthält: die Fehlermeldung und die Stelle im Programmcode, die Seite der App, den Programmstand, ob RIVELLO in der Android-App oder im Browser läuft und ob das Gerät online ist. Aus der Browserkennung, die jede Anfrage ohnehin mitbringt, leitet der Server nur Betriebssystem und Browser mit Hauptversion ab (zum Beispiel „Android · Chrome 129“); die vollständige Kennung wird nicht gespeichert.
Vor dem Senden entfernt die App E-Mail-Adressen, Anmeldeschlüssel und lange Kennungen aus dem Text. Der Bericht wird keinem Konto, keinem Lernziel und keiner Person zugeordnet, und wir speichern dazu keine IP-Adresse. Je Seitenaufruf gehen höchstens fünf Berichte hinaus, ohne Verbindung keiner. Gekoppelte Kindergeräte schicken keine Fehlerberichte (Abschnitt 7). Auf Ihrem Gerät wird dafür nichts gespeichert und nichts ausgelesen, was dort abgelegt ist. Für die technischen Protokolle beim Aufruf gilt Abschnitt 3.8.
Zweck: Programmfehler finden und beheben, bevor sie viele treffen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — unser Interesse an einer funktionierenden App, das sich mit Ihrem deckt.
Dauer: 30 Tage, danach automatisch gelöscht.
3.11 Werbewirkungsmessung vor der Anmeldung (nur mit Einwilligung)
Auf den Seiten, die Sie vor einer Anmeldung sehen — etwa wenn Sie über eine Werbeanzeige auf rivello-lernen.de kommen —, setzen wir, sofern Sie zustimmen, ein Tracking-Werkzeug von TikTok ein. Es misst, welche unserer Werbeanzeigen zu einem Besuch oder Kauf geführt haben.
Ohne Ihre Einwilligung wird nichts davon geladen und nichts übertragen. Ein Hinweis fragt beim ersten Besuch danach; Sie können Ihre Entscheidung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen" im Fuß dieser Seite ändern.
Stimmen Sie zu, werden übertragen: ein technisches Kennzeichen Ihres Browsers, die angeklickte Anzeige, falls vorhanden, und — nur bei einem abgeschlossenen Kauf — Ihre E-Mail-Adresse in unumkehrbar verschlüsselter Form (SHA-256) sowie Betrag und gekaufter Kurs. Der Klartext Ihrer Adresse erreicht TikTok nicht.
Zweck: messen, welche Werbeanzeigen tatsächlich zu einem Besuch oder Kauf führen, um das Werbebudget zielgerichtet einzusetzen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG für das Setzen der dafür nötigen Cookies.
Empfänger: TikTok Technology Limited, Dublin, Irland (Abschnitt 5).
Dauer: Ihre Einwilligung gilt, bis Sie sie widerrufen. Eine feste Frist, wie lange TikTok die übertragenen Daten selbst aufbewahrt, nennt TikTok in der eigenen Datenschutzerklärung nicht: Dort heißt es nur, die Daten würden so lange aufbewahrt, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, und die Dauer hänge von der Art der Daten und dem Zweck ab (TikTok Privacy Policy für EWR/UK/Schweiz, Abschnitt „Data Security and Retention", Stand 30.11.2025). Eine genauere, öffentlich zugängliche Zahl gibt es dort nicht.
3.12 Reichweitenzählung ohne Cookies
Auf der Anmeldeseite zählen wir zwei Ereignisse: den Aufruf der Seite und das Anlegen eines Kontos. Für jedes Ereignis wird an unseren Server bei Supabase (Abschnitt 5) nur ein Wort für die Herkunft übermittelt — etwa „tiktok", „youtube", „pinterest" oder „direkt". Die Herkunft ergibt sich aus der Adresse, über die Sie kommen (zum Beispiel rivello-lernen.de/?q=tiktok), aus der Adresse der Seite, von der Sie kommen, oder — wenn beides fehlt — aus der Browserkennung, sofern sie zeigt, dass die Seite im eingebauten Browser einer App wie TikTok, Instagram, Facebook oder Pinterest geöffnet wurde. Beides teilt Ihr Browser ohnehin mit; die Browserkennung selbst wird weder übermittelt noch gespeichert.
Gespeichert wird je Tag nur ein Zähler je Herkunft und Ereignis. Wir speichern dabei keine IP-Adresse, keine Kennung, keine E-Mail-Adresse und keine Verbindung zu Ihrem Konto. Auf Ihrem Gerät wird hierfür kein Cookie gesetzt, nichts gespeichert und nichts ausgelesen, was dort abgelegt ist.
Zweck: erkennen, über welche Kanäle Menschen zu RIVELLO finden.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — unser Interesse, unsere Bekanntmachung wirtschaftlich zu steuern.
Dauer: Die Tageszähler enthalten keine personenbezogenen Daten; sie werden nach 24 Monaten gelöscht. Für die technischen Protokolle beim Aufruf gilt Abschnitt 3.8.
3.13 Werbewirkungsmessung der Android-App über Google Play (Google Ads)
Wir schalten Werbeanzeigen für RIVELLO bei Google (Google Ads). Damit wir wissen, welche Anzeigen zu einer Installation oder zu einem Kauf der Android-App geführt haben, ist unser Entwicklerkonto bei Google Play mit unserem Google-Ads-Konto verknüpft. Google ordnet Installationen und Käufe in Google Play den Anzeigen zu und stellt uns Auswertungen in Google Ads bereit — zum Beispiel, wie viele Installationen und Käufe eine Anzeige ausgelöst hat, und was sie gekostet hat.
In der App selbst wird dafür nichts eingebunden: kein Werbe-SDK, keine Auswertung von Werbekennungen und keine Übertragung aus der App an Google über das hinaus, was Google Play ohnehin tut. Wir erhalten aus dieser Messung keine Namen, E-Mail-Adressen oder Kennungen einzelner Personen, sondern Auswertungen.
Google verarbeitet die Daten dafür in eigener Verantwortung; es gilt die Datenschutzerklärung von Google. Ob Google Ihre Aktivitäten für personalisierte Werbung verwendet, bestimmen Sie in Ihrem Google-Konto (Einstellungen zur Anzeigenpersonalisierung).
Zweck: messen, welche Werbeanzeigen tatsächlich zu Installationen und Käufen führen, um das Werbebudget zielgerichtet einzusetzen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — unser Interesse, unsere Werbung wirtschaftlich zu steuern; für die Verarbeitung durch Google in Google Play gelten Googles eigene Grundlagen.
Empfänger: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Abschnitt 5).
Dauer: Wie lange Google die Daten aufbewahrt, bestimmt Google; es gilt dessen Datenschutzerklärung. Die bei uns eingehenden Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten einzelner Personen.
4. Vorlesen
Die Sätze werden aus mitgelieferten Aufnahmen vorgelesen. Beim Lernen geht dafür kein Zeichen ins Netz.
Wo keine Aufnahme vorliegt — etwa bei Sätzen, in denen der Spitzname vorkommt — nutzt RIVELLO die Sprachausgabe Ihres Geräts, aber ausschließlich Stimmen, die auf dem Gerät selbst rechnen. Stimmen, die der Hersteller auf seinen Servern erzeugt, sind ausgeschlossen: Bei ihnen würde der vorzulesende Satz dorthin übertragen.
Ist auf einem Gerät keine solche Stimme vorhanden, bleibt es still. Das ist Absicht — lieber still als ein Satz, der das Gerät verlässt, und lieber still als eine falsch ausgesprochene Fremdsprache.
5. Empfänger
Wir verkaufen keine Daten. Analyse- oder Werbedienste binden wir nur auf den Seiten vor der Anmeldung und nur mit Ihrer Einwilligung ein (Abschnitt 3.11). Die Werbewirkung der Android-App messen wir über Google Play und Google Ads (Abschnitt 3.13). Damit die App läuft, arbeiten wir außerdem mit folgenden Stellen zusammen:
| Wer | Wofür | Rolle |
|---|---|---|
| Supabase | Konten, Anmeldung, Lernstand, Kaufstand, technische Fehlerberichte (Abschnitt 3.10a), Reichweitenzählung (Abschnitt 3.12) | Auftragsverarbeiter, Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen |
| Strato | Auslieferung der App, der Kursinhalte und der Tondateien; Versand der Vertragsbestätigung mit Rechnung sowie der Mails zur Bestätigung der Adresse und zum Zurücksetzen des Passworts über unser Postfach | Auftragsverarbeiter |
| Google (Google Play) | Verteilung der App, Kauf in der App, Rückmeldung des Kaufstands an uns | je Verarbeitungsvorgang unterschiedlich — siehe unten |
| Google Ireland Limited (Irland), als Anbieter von Google Ads — zu unterscheiden von der Zeile „Google (Google Play)“ | Messung, welche Anzeigen zu Installationen und Käufen der Android-App führen (Abschnitt 3.13) | eigenständig Verantwortlicher; wir erhalten Auswertungen, keine Angaben zu einzelnen Personen |
| Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland) | Aufbau der Bezahlseite, Durchführung der Zahlung, Rückmeldung von Kennung, Land und Betrag an uns | je Verarbeitungsvorgang unterschiedlich — siehe unten |
| TikTok Technology Limited (Irland), gemeinsam mit TikTok Information Technologies UK Limited als gemeinsam Verantwortliche für die von TikTok verarbeiteten Werbedaten | Werbewirkungsmessung auf den Seiten vor der Anmeldung, nur mit Einwilligung (Abschnitt 3.11) | eigenständig Verantwortlicher für die Anzeigenauslieferung; wir übermitteln die in Abschnitt 3.11 genannten Daten zur Erfolgsmessung |
Die Daten bei Supabase liegen in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main (EU).
Keine pauschale Einstufung der Zahlungswege
Google und Stripe lassen sich nicht in einem Wort einordnen. Wer ein Zahlungsunternehmen pauschal „Auftragsverarbeiter" oder pauschal „Verantwortlicher" nennt, trifft für einen Teil der Vorgänge die falsche Aussage. Deshalb wird hier je Verarbeitungsvorgang unterschieden:
| Vorgang | Wer entscheidet über Zweck und Mittel | Einordnung |
|---|---|---|
| Sie laden die App aus Google Play und melden sich dort an | Google, nach eigenen Bedingungen | Google ist eigener Verantwortlicher; wir haben darauf keinen Einfluss und erhalten diese Daten nicht. Haben Sie die App über eine unserer Anzeigen gefunden, ordnet Google die Installation und einen späteren Kauf der Anzeige zu; wir erhalten dazu Auswertungen (Abschnitt 3.13) |
| Sie kaufen in der App über Google Play | Google wickelt die Zahlung nach eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ab | Google ist insoweit eigener Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung von Google |
| Google meldet uns, dass ein Kauf zustande kam (Kauf-Kennung, Bestellnummer) | wir | wir sind Verantwortlicher für die Speicherung dieser Angaben |
| Wir lassen die Bezahlseite mit Produkt und Betrag aufbauen (Webfassung) | wir geben Produkt, Betrag und Währung vor | Stripe handelt insoweit nach unserer Weisung; dafür besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag |
| Stripe führt die Zahlung durch, prüft sie auf Betrug und erfüllt eigene aufsichts- und geldwäscherechtliche Pflichten | Stripe, nach eigenen gesetzlichen Pflichten | Stripe ist insoweit eigener Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung von Stripe |
| Stripe meldet uns Sitzungskennung, Zahlungskennung, Betrag, Währung und das Land der Rechnungsanschrift | wir | wir sind Verantwortlicher für die Speicherung dieser Angaben |
Die vollständige Rechnungsanschrift und sämtliche Zahlungsdaten erreichen uns nicht. Von der Anschrift speichern wir ausschließlich das Land, und zwar für den steuerlichen Nachweis.
6. Übermittlung in Drittländer
Die Speicherung findet in der EU statt (Frankfurt am Main).
Supabase. Ihre Konto- und Lerndaten werden in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main verarbeitet. Eine Übermittlung in ein Drittland findet dabei nicht statt. Supabase Inc. hat ihren Sitz in den Vereinigten Staaten; für den Fall eines Zugriffs von dort, etwa im Rahmen des Supports, sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Google. Bei der Verteilung der App und beim Kauf in der App findet eine Übermittlung in die Vereinigten Staaten statt. Google LLC ist nach eigener Angabe unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; für diese Übermittlungen greift damit der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO. Für Fälle, die davon nicht erfasst sind, verwendet Google nach eigener Angabe ergänzend die Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
Stripe. Unser Vertragspartner ist Stripe Payments Europe, Limited mit Sitz in Irland, also innerhalb der EU. Stripe gehört zu einem Konzern mit Sitz in den Vereinigten Staaten; eine Übermittlung dorthin findet statt. Stripe, LLC ist nach eigener Angabe unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (einschließlich der Erweiterungen für das Vereinigte Königreich und die Schweiz); ergänzend verwendet Stripe nach eigener Angabe die Standardvertragsklauseln für Übermittlungen aus dem EWR.
Google Ads. Im Rahmen der Werbewirkungsmessung der Android-App (Abschnitt 3.13) findet eine Übermittlung statt — zu unterscheiden vom Absatz „Google“ oben, der die Verteilung der App und den Kauf in der App über Google Play betrifft. Vertragspartner für den EWR und die Schweiz ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google LLC und ihre hundertprozentigen US-Tochtergesellschaften sind nach eigener Angabe unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; für Übermittlungen, die davon nicht erfasst sind, verwendet Google nach eigener Angabe ergänzend die Standardvertragsklauseln. Diese Angaben stammen aus Googles eigenen, öffentlich zugänglichen Rechts- und Datenschutzseiten; eine eigene Prüfung ihrer Richtigkeit haben wir nicht vorgenommen — ebenso wie bei den Angaben zu Google, Stripe und TikTok.
TikTok. Nur mit Ihrer Einwilligung (Abschnitt 3.11) findet eine Übermittlung an TikTok statt. Vertragspartner für den EWR und die Schweiz ist TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland — gemeinsam mit TikTok Information Technologies UK Limited als gemeinsam Verantwortliche (TikTok Privacy Policy für EWR/UK/Schweiz, Stand 30.11.2025). TikTok speichert nach eigener Angabe auf Servern in den Vereinigten Staaten, Malaysia und Singapur und verwendet für Übermittlungen in Länder ohne Angemessenheitsbeschluss die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 46 DSGVO; für Länder mit Angemessenheitsbeschluss stützt sich TikTok auf diesen (Art. 45 DSGVO). Diese Angaben stammen aus TikToks eigener, öffentlich zugänglicher Datenschutzerklärung; eine eigene Prüfung ihrer Richtigkeit haben wir nicht vorgenommen — ebenso wie bei den Angaben zu Google und Stripe oben.
Eine pauschale Einstufung von Google, Stripe oder TikTok als Auftragsverarbeiter oder als eigenständig Verantwortliche nehmen wir nicht vor; maßgeblich ist der jeweilige Verarbeitungsvorgang (Abschnitt 5).
6a. Verkaufsgebiet
Der kostenpflichtige Zugang wird ausschließlich an Kundinnen und Kunden in Deutschland verkauft. Der Zugang zu dieser Website und zum kostenfreien Teil der App ist davon nicht berührt und steht allen offen; es findet keine Sperre und keine automatische Weiterleitung nach Herkunft statt.
7. Kinder
RIVELLO richtet sich mit den Schulkursen ausdrücklich auch an Kinder ab der dritten Klasse.
Ein Konto wird von einer erwachsenen Person angelegt; die Lernziele für Kinder entstehen innerhalb dieses Kontos. Das Kind hat kein eigenes Konto und ist zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner. Auch auf einem eigenen Gerät bekommt es kein Konto, sondern eine Kopplung an genau ein Lernziel (Abschnitt 3.4).
Art. 8 DSGVO greift hier nicht. Die Vorschrift setzt voraus, dass die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht (Art. 6 Abs. 1 lit. a) und dass sich das Angebot unmittelbar an ein Kind richtet. Beides trifft nicht zu: RIVELLO stützt sich auf Vertragserfüllung, und das Angebot richtet sich an die erwachsene Person, die das Konto anlegt und kauft. In der App gibt es keine Werbung, keine Analyse und keine Weitergabe. Die einzige Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung betrifft die erwachsene Person selbst: die Werbewirkungsmessung vor der Anmeldung und — wenn sie zugestimmt hat — die Meldung ihres eigenen Kaufs an TikTok (Abschnitt 3.11). Sie berührt kein Lernziel und keine Daten eines Kindes.
Der Preis dieser Konstruktion, und wir halten ihn ein: Für Lernziele von Kindern findet keine Verarbeitung statt, die über die Vertragserfüllung hinausgeht. Keine Nutzungsanalyse, keine Personalisierung jenseits des Kursverlaufs, keine Werbung, keine Profilbildung, keine Weitergabe. Käme auch nur ein solcher Zweck hinzu, bräuchte er eine Einwilligung — und dann griffe Art. 8 mit allem, was daran hängt.
Was gilt, ist das deutsche Vertragsrecht (§§ 104 ff. BGB) und die Frage, wer die Daten des Kindes bereitstellen darf. Dafür erheben wir zwei Erklärungen und halten sie mit Zeitpunkt und Textfassung fest:
- Beim Anlegen des Kontos: die Bestätigung, mindestens 16 Jahre alt zu sein und — falls noch nicht 18 — die Zustimmung eines Sorgeberechtigten zum Kauf zu haben.
- Beim Anlegen eines Lernziels in einem Kinderkurs: die Erklärung, sorgeberechtigt zu sein oder mit Zustimmung der Sorgeberechtigten zu handeln.
Ohne die zweite Erklärung wird kein Lernziel für ein Kind angelegt; das prüft der Server, nicht nur die Oberfläche. Beide Nachweise stehen in Ihrer Auskunft und in der App unter Einstellungen → Deine Daten.
Eine Altersprüfung findet nicht statt. Ein Häkchen prüft kein Alter, es hält eine Zusicherung fest. Mehr kann eine App ohne Ausweisprüfung nicht leisten, und mehr zu behaupten wäre unredlich. Eine Ausweisprüfung wäre ihrerseits ein Datenschutzproblem (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Für Kinder gibt es eine eigene, verständliche Fassung dieser Erklärung: Deine Daten (für Kinder).
8. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3).
Jede Person übt ihre Rechte für sich selbst aus. Auch wer die gekauften Plätze eines anderen mitnutzt, hat ein eigenes Konto und damit eigene Rechte: eigene Auskunft, eigener Export, eigene Löschung. Niemand muss dafür die Inhaberin oder den Inhaber des Haushaltsverbunds fragen, und niemand kann diese Rechte für eine andere erwachsene Person ausüben.
Widerspruch gegen die Familienansicht (Art. 21 DSGVO). Die Familienansicht stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Abschnitt 3.2a). Sie können ihr jederzeit widersprechen — ohne Begründung und ohne Nachteil: Der Schalter dafür steht in der App unter Einstellungen → Haushalt. Er wirkt sofort; Sie erscheinen dann bei den anderen nicht mehr — die Inhaberin oder der Inhaber sieht nur noch, dass Ihr Konto zum Haushalt gehört (Abschnitt 3.2a). Die gemeinsame Nutzung der gekauften Plätze bleibt davon unberührt.
Am schnellsten geht es in der App selbst: Einstellungen → Deine Daten. Dort stehen die Auskunft, der Export als Datei und die endgültige Löschung des Kontos. Sie brauchen dafür niemanden anzuschreiben und auf niemanden zu warten.
Die Löschung ist zusätzlich ohne App erreichbar, unter https://rivello-lernen.de/konto-loeschen.html. Sie entfernt Konto, Lernziele, Lernstände, Kopplungen und die Zugänge aller gekoppelten Kindergeräte. Der Vorgang lässt sich nicht rückgängig machen.
Gehört Ihr Konto zu einem Haushaltsverbund, endet mit der Löschung auch Ihre Mitgliedschaft. Sind Sie die Inhaberin oder der Inhaber, endet der Haushaltsverbund; die Konten der anderen und deren Lernstände bleiben bestehen und werden nicht mitgelöscht (Abschnitt 3.2a).
Eine Ausnahme sieht das Gesetz selbst vor: Haben Sie etwas gekauft, bleibt der Buchungssatz dazu erhalten, weil uns das Steuerrecht zur Aufbewahrung verpflichtet (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO, § 147 AO). Was darin steht und was ausdrücklich nicht, steht in Abschnitt 3.5.
Wenn Sie lieber schreiben: support@gonsoft-labs.de.
Sie können sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständig ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
9. Pflicht zur Bereitstellung
Ohne E-Mail-Adresse und Passwort kann kein Konto geführt werden. Die Angabe ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben — ohne sie ist die Nutzung aber nicht möglich.
10. Automatisierte Entscheidungen
Finden nicht statt. Die App wählt Wiederholungen nach einem festen Zeitplan aus; das entfaltet keine rechtliche Wirkung.
11. Änderungen
Diese Erklärung gilt ab 10. Oktober 2026; sie ersetzt die Fassung vom 9. Oktober 2026. Bei Änderungen an der App passen wir sie an.